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1270. Dezember 31. Breslau.

vig. circumcis.

Heinrich, Herzog von Schlesien, erlaubt den Breslauern 16 Brotbänke zu bauen und deren Zins in opus et facturam poncium zu verwenden.

Z. d. Themo Höfrichter, d. Peter Protonotar, d. Symon Gallicus, d. Eberhard, mag. Ulrich, Bresl. Domherr.


Aus dem Or. mit dem S. des Herzogs, Breslauer Stadtarchiv B. 13, bei Korn Breslauer Urkundenbuch 38. Nach dem sonst für jene Zeit als feststehend anzunehmenden Usus, das Jahr mit Weihnachten zu beginnen, musste diese Urkunde, wie es bisher auch immer geschehen ist, noch ins Jahr 1270 gesetzt werden, doch sprechen dafür, diese wie die nachstehende Urkunde erst ins Jahr 1271 zu setzen, die Thatsachen, dass Heinrich IV. einerseits im Oktober 1270 und dann im Februar 1271 zu Prag Urkunden ausstellt, dann aber gar nicht mehr im ganzen Jahre 1271, während vom Beginn des Jahres 1272 an verschiedene Urkunden, sämmtlich in Breslau ausgestellt, von ihm herrühren.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.